Patient*inneninformation

Liebe Patient*innen,
für einen respektvollen Umgang miteinander und einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen 24 Stunden im Voraus absagen. (persönlich, telefonisch, auf dem AB, per Email)

Erhalten wir keine zeitgerechte Absage, sind wir gesetzlich  berechtigt, Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung zu stellen (§615 BGB).

Wir können Sie aus versicherungstechnischen Gründen nur mit einer gültigen Verordnung behandeln. Falls diese nicht vorliegt, müssen wir Ihnen den Termin über einen Präventionsvertrag privat in Rechnung stellen.

Bei gesetzlichen Kassenverordnungen
gilt im Regelfall eine Gültigkeit von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum bis zum ersten Behandlungstermin.

Honorarvereinbarung Privatpatient*innen
Das Vertragsverhältnis besteht direkt zwischen Patient*innen und der PhysioPraxis BECKENORTHO (§630a Abs.1 BGB). Es existiert  keine vertragliche Vereinbarung zwischen Kostenträger und Heilmittelerbringer, sowie keine amtliche Gebührenverordnung. Die Erstattung des Versicherungsunternehmens richtet sich nach dem gewählten Tarif der Versicherungsnehmer*innen und den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Besonderheiten der Beihilfe
Beihilfepatient*innen sind Privatpatient*innen. Damit gelten alle Punkte der Honorarvereinbarung für Privatpatient*innen. Die Regelungen der Beihilfe sind behördenintern. Die Rechtswirkung besteht zwischen Beihilfestelle und der beihilfeberechtigten Person, nicht aber zum Heilmittelerbringer. Die Beihilfeleistung ist keine Kostenerstattung. Die Kostenerstattung erfolgt bei Privatpatient*innen durch das Versicherungsunternehmen. Die Differenz zwischen den Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten sind als Eigenbeteiligung der beihilfeberechtigten Person zu sehen, entsprechend der zu leistenden Zuzahlungsgebühr gesetzlich versicherten Personen.



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